Mit dem Abschluss eines Vertrages mit der Siegerkonzept GmbH erkennt der Auftraggeber/Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Siegerkonzept GmbH verbindlich an.
1.Der Vertrag beginnt ab Auftragseingang bei Siegerkonzept, es sei denn, es ist ein anderer Beginn vereinbart.
3.Siegerkonzept ist in dem Fall berechtigt, seine zukünftigen Leistungen nur noch gegen Vorkasse bzw. Hinterlegung einer Kaution und vollständige Zahlung zu erbringen.
1.Erfüllungsort und Zahlungsort ist Monheim am Rhein.
2.Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund der Vertragsbeziehung zwischen den Parteien einschließlich Scheck- u. Wechselklagen mit Kaufleuten, juristischen Personendes öffentlichen Rechts, ist Düsseldorf. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vor der Einreichung einer Klage,insbesondere im Hinblick auf ein Klauselverstoß oder einer Urheberrechtsverletzung hat der Kunde zunächst den Anwalt der Siegerkonzept GmbH zwecks Versuch einer gütlichen Einigung zu kontaktieren.
Siegerkonzept darf den Kunden und die erzielten Ergebnisse in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Bezeichnungen oder Logos. Siegerkonzep tist zur Nennung nicht verpflichtet.
Siegerkonzept bleibt das Recht vorbehalten, diese AGB, Preise und Leistungen zu ändern. Siegerkonzept kündigt solche Änderungen textlich mit einer Frist von mindestens 4 Wochen an. Die Änderungen werden entsprechend der Ankündigung wirksam, wenn der Kunde ihnen nicht bis zum angekündigten Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen textlich widerspricht.
Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt das jenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am ehesten entspricht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.
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