AGB

  • 1 Allgemein

Mit dem Abschluss eines Vertrages mit der Siegerkonzept GmbH erkennt der Auftraggeber/Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Siegerkonzept GmbH verbindlich an.

  • 2 Geltungsbereich
  1. a) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienste der Siegerkonzept GmbH (nachfolgend Siegerkonzept genannt) gegenüber ihren Vertragspartnern (nachfolgend Kunden genannt) und die hierüber geschlossenen Verträge. Abweichungen bedürfen der Schriftform.
  2. b) Die Angebote (Dienstleitungen & Schulungen) der Siegerkonzept GmbH richten sich ausschließlich an Interessenten/Kunden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sämtliche Leistungen erfolgen uneingeschränkt auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Einer Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Auftraggebers/Kunden, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht entsprechen, wird schon jetzt widersprochen.
  3. c) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können auf der Webseite der Siegerkonzept GmbH eingesehen und gegebenenfalls ausgedruckt werden.

  • 3 Vertragsschluss
  1. Ein Vertragsabschluss kommt dergestalt zustande, dass der Auftragnehmer/Kunde entweder bei Siegerkonzept anruft, schriftlich, postalisch oder per E-Mail kontaktiert wird, oder telefonisch auf sein Verlangen angerufen wird. Im Rahmen der Kontaktaufnahme wird dem Kunden von Siegerkonzept ein Angebot unterbreitet,welches dieser dann annehmen kann. Unmittelbar nach der Annahme des Angebotes erhält der Kunde/Interessent eine Rechnung per E-Mail/postalisch mit der gleichzeitigen Erklärung der Annahme des Kaufangebotes (Auftragsbestätigung).

  • 4 Inhalt des Vertrages
  1. Mit Vertragsabschluss bietet der Siegerkonzept dem Kunden Beratungs- und Umsetzungsleistungen (allgemein„Leistungen“) für Produkte des Kunden an.
  2. Werden bei der Leistungsbestellung vom Vertrag abweichende Bedingungen durch den Kunden vorgegeben, so werden diese erst wirksam, wenn Siegerkonzept diesen in Textform ausdrücklich zustimmt. Schweigen seitens Siegerkonzept sowie die Aufnahme von Tätigkeiten durch den Siegerkonzept gelten in diesem Fall nicht als Zustimmung.
  3. Etwaige Termine und Zielvorgaben des Kunden sind für Siegerkonzept grundsätzlich nicht bindend, es sei denn, Siegerkonzept hat dies schriftliche per Post oder E-Mail ausdrücklich als festes Ziel zugesichert.

  • 5 Vergütung,Abrechnung, Zahlungsbedingungen
  1. Die Abrechnung erfolgt vorab durch Rechnung/Ratenzahlung sofort oder nach Laufzeitende (hier gelten die jeweiligen Vertragsbedingungen).
  2. Die Vergütungspflicht des Kunden bleibt auch in den Fällen bestehen, in denen die Leistung von genutzten Drittanbietern wie bspw. Werbeplattformen – gleich aus welchem Grund – nicht erfolgt, es sei denn, es liegt ein Verschulden der Siegerkonzept vor.
  3. Siegerkonzept ist berechtigt, alle vom Kunden bestellten Leistungen abzurechnen, auch wenn der Kunde die Ergebnisse dieser Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
  4. Die bestellten Unterlagen und Dienstleistungen werden erst nach vollständiger Begleichung der übermittelten Rechnung bzw. bei Ratenzahlung der ersten Rate übersandt. Für den Fall, dass der Auftraggeber/Kunde/Unternehmer im Sinne des §14 BGB ist, gilt ergänzend Folgendes: Siegerkonzept behält sich das Eigentum an den Unterlagen und Dienstleistungen vor, bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.
  5. Sämtliche inden Angebotslistengenannten Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer sowie der entsprechenden Versandkosten.
  6. Gerät der Käufer/Besteller mit einer Zahlung in Verzug, ist die Siegerkonzept GmbH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch die Siegerkonzept GmbH bleibt vorbehalten. Der Käufer/Besteller ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüchegeltend gemacht werden,nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von dem Verkäufer/Dienstleister anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer/Besteller nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.

  • 6 Vertragsdauer, Vertragsbeendigung, Kündigung

1.Der Vertrag beginnt ab Auftragseingang bei Siegerkonzept, es sei denn, es ist ein anderer Beginn vereinbart.

  1. Der Vertrag endet mit Fertigstellung der Leistung / Dienstleistung / Umsetzung / Beratung. Bei der einmaligen Auftragserteilung endet der Vertrag mit der vollständigen Leistungserbringung durch Siegerkonzept.
  2. Eine sofortige Kündigung durch eine Vertragspartei ist möglich, wenn die andere Vertragspartei ihre Vertragspflichten verletzt und sie trotz schriftlicher Aufforderung zur Erfüllung ihre Verpflichtungen dauerhaft nicht erfüllt.

  • 7 Zahlungsverzug, Inkasso
  1. Bei Zahlungsverzug seitens des Kunden ist Siegerkonzept berechtigt, die Erbringung von Leistungen von der Zahlung des Kunden abhängig zu machen. Die Einstellung der Leistungserbringung durch Siegerkonzept befreit den Kunden nicht von der Zahlungsverpflichtung.
  2. Siegerkonzept behält sich vor,weitere Leistungen nur zu erbringen, wenn alle offenen Forderungen nebst allen Kosten für das Inkasso bzw. die Rechtsverfolgung beglichen sind.

3.Siegerkonzept ist in dem Fall berechtigt, seine zukünftigen Leistungen nur noch gegen Vorkasse bzw. Hinterlegung einer Kaution und vollständige Zahlung zu erbringen.

  • 8 Gewährleistung
  1. Die Dienstleistungen und Schulungen der Siegerkonzept GmbH sind nach bestem Wissen sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Alle Materialien, Unterlagen werden nach den jeweils neuesten Erkenntnissen erstellt. Die Siegerkonzept GmbH übernimmt jedoch keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Fehlerfreiheit der Schulungsinhalte,Unterlagen und umgesetzten Bausteine.
  2. Darüberhinaus weist Siegerkonzept ausdrücklich darauf hin, dass kein Erfolgsversprechen mit dem Abschluss der gebuchten Dienstleistungen verbunden ist. Dem Kunden werden die entsprechenden Dienstleistung zur Verfügung gestellt, er ist zur aktiven Mitarbeit und Mitwirkung verpflichtet. Gleichwohl wird durch die SiegerkonzeptkeinErfolgsversprechen hinsichtlich der Erreichung der genannten Ziele abgegeben.
  3. Der Siegerkonzept haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Auftragswert beschränkt.
  4. Siegerkonzept haftet nicht für Rechtsverletzungen durch verwendete Schlüsselworte,Anzeigentexte,Programmcode, Inhalte und Gestaltungselemente und dergleichen. Insbesondere ist Siegerkonzept nicht verpflichtet, die verwendeten Materialien auf mögliche Verletzungen von Schutzrechten Dritter zu überprüfen. Diese Pflicht obliegt dem Kunden.
  5. Der Kunde hält Siegerkonzept auf erstes Anfordern frei von sämtlichen Ansprüchen Dritter. Kunde und Siegerkonzept werden sich unverzüglich schriftlich benachrichtigen,falls ihnen gegenüber Ansprüche Dritter geltend gemacht werden.
  6. Siegerkonzept haftet nicht für Sperrungen oder Aussetzungen von Accounts durch die jeweiligen Account-Provider,Werbenetzwerke oder sonstigen Kooperationspartner des Kunden.

  • 9. Urheber- und Nutzungsrechte
  1. Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den überlassenen Unterlagen verbleiben bei Siegerkonzept. Dem Kunden/Interessenten ist es untersagt, die Unterlagen zur Weitergabe an Dritte zu vervielfältigen. Ausgenommen ist die Vervielfältigung zum Zwecke der eigenen Datensicherung.
  2. Ein Vervielfältigungsexemplar darf nur angefertigt werden und für eigene Zwecke verwendet werden, wenn das Original infolge einer Beschädigung oder Zerstörung nicht mehr verwendbar ist. Gedruckte Unterlagen dürfen in keinem Fall, auch nicht auszugsweise, nachgedruckt oder nachgeahmt werden.

  • 10 Erfüllungsort/Gerichtsstand

1.Erfüllungsort und Zahlungsort ist Monheim am Rhein.

2.Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund der Vertragsbeziehung zwischen den Parteien einschließlich Scheck- u. Wechselklagen mit Kaufleuten, juristischen Personendes öffentlichen Rechts, ist Düsseldorf. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vor der Einreichung einer Klage,insbesondere im Hinblick auf ein Klauselverstoß oder einer Urheberrechtsverletzung hat der Kunde zunächst den Anwalt der Siegerkonzept GmbH zwecks Versuch einer gütlichen Einigung zu kontaktieren.

  • 11 Referenznennung

Siegerkonzept darf den Kunden und die erzielten Ergebnisse in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Bezeichnungen oder Logos. Siegerkonzep tist zur Nennung nicht verpflichtet.

  • 12 Vertragsanpassungen

Siegerkonzept bleibt das Recht vorbehalten, diese AGB, Preise und Leistungen zu ändern. Siegerkonzept kündigt solche Änderungen textlich mit einer Frist von mindestens 4 Wochen an. Die Änderungen werden entsprechend der Ankündigung wirksam, wenn der Kunde ihnen nicht bis zum angekündigten Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen textlich widerspricht.

  • 13 Widerrufsrecht
  1. Wenn der Kunde/Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist und bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt, besteht ein Widerrufsrecht nicht.
  2. Sollte der Kunde als Privatperson handeln, so ist dies unverzüglich Siegerkonzept mitzuteilen. Diese wird im Einzelfall entscheiden, ob auf dieser Basis ein Geschäftskontakt zustandekommt.

  • 14 Salvatorische Klausel

Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt das jenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am ehesten entspricht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.